Heilpraktikerausbildung
im Fernstudium
Unser
Lehrgang erfolgreich seit 1994:
->
Der Heilpraktiker Fachlehrgang -ständig aktuell
Unser
Fernlehrgang wurde seit 1994 ständig optimiert und an veränderte
Rechts- und Prüfungsbedingungen der Gesundheitsämter angepasst.
Jedes Jahr erscheinen jeweils Ende März und Oktober neue Versionen,
in denen aktuellen Prüfungsprotokolle verarbeitet sind.
Verschaffen
Sie sich einen Eindruck mit unserer Gratisversion:
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Herunterladen
Kosten:
Der
komplette Lehrgang ab € 28,80*.
Das sind 14 Lektionen mit vielen Übungen inklusive Trainer
(mit Einzel-, Zufallstraining und Prüfungssimulation) und unbegrenzter
Unterstützung per Fax oder E-Mail. Damit ist unser Kurs wesentlich
günstiger, als herkömmliche Kurse.
* Downloadversion
Prüfungsgebühren:
Zusätzlich
werden von den Gesundheitsämtern Prüfungsgebühren zwischen 300.-
bis 600.- Euro verlangt.
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Zur Bestellung
Zeitaufwand:
Sie
benötigen, je nach Vorkenntnissen, 1-2 Jahre Studienzeit bei ca.
16 Std. pro Woche.
Das
entspricht 30 -60% des Aufwandes herkömmlicher Lehrgänge. Sie lernen
bequem von zu Hause aus, Unterstützung erhalten Sie kostenlos
per E-mail.
Vorschriften:
Für
die Ausbildungsform gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.
Es
gibt in den rechtlichen Bestimmungen keine Regelung darüber, wie
Ihre Ausbildung zum Heilpraktiker/in
auszusehen
hat:
Wenn
Sie sich in der BRD als Heilpraktiker/in niederlassen wollen, benötigen
Sie eine Heilerlaubnis.
(->
Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939 §1 Abs.1)
Die
Heilerlaubnis wird im Regelfall von dem zuständigen Gesundheitsamt
an Ihrem Wohnort nach einer mündlichen und schriftlichen Überprüfung
vergeben.
Bei
dieser Prüfung wird ermittelt, ob Sie eine "Gefahr für die
Volksgesundheit" darstellen würden, wenn Sie als Heilpraktiker/in
tätig werden.
Wer
zu dieser Prüfung zugelassen werden will:
-
muss das 25 Lebensjahr zum Prüfungszeitpunkt vollendet haben.
-
muss mindestens Hauptschulabschluss haben.
-
darf keine schweren sittlichen oder strafrechtlichen Verfehlungen
begangen haben.
-
muss körperlich und geistig gesund und frei von Süchten sein.
(Dies
wird in der aktualisierten Durchführungsverordnung v. 18.2.1939
zum Heilpraktikergesetz geregelt.)
D.h.
es steht Ihnen frei, wie Sie sich auf die ->
Überprüfung beim Gesundheitsamt vorbereiten.
Aufgrund
hoher Durchfallquoten bei den Heilpraktikerprüfungen, ist es empfehlenswert,
sich auf die Themen der Überprüfung ohne Beiwerk zu konzentrieren
und sich bzgl. der Ausbildung in Naturheilverfahren auf Grundlagenkurse
zu beschränken s.a. -> Strategie.
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