Die Heilpraktikerprüfung
Inhalt
der Überprüfung:
-Berufs-
und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung
der Heilkunde
-Grenzen
und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker
-Grundkenntnisse
der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
-Grundkenntnisse
in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von
Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten,
der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der
bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten
-Erkennung
und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
-Technik
der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion,
Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
-Praxishygiene,
Desinfektion und Sterilisation
-Deutung
grundlegender Laborwerte
Durchführung
der Überprüfung:
Die
Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem
mündlichen Teil. Vor Beginn eines jeden
Überprüfungsteils haben sich die Antragstellenden durch einen
gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der
schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem
mündlichen Teil durchgeführt. Im schriftlichen Teil der
Überprüfung werden den Antragstellenden vom Gesundheitsamt 60
Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren zur Beantwortung gestellt. Die
Bewertung obliegt einem Arzt des Gesundheitsamtes. Die Fragen sind klar
und verständlich zu formulieren und auf den Bereich der
unerlässlichen Kenntnisse zu beschränken. Für die
Beantwortung einer Frage nach dem Antwort-Wahl-Verfahren stehen zwei
Minuten zur Verfügung. Wer mindesten 45 Fragen zutreffend
beantwortet hat, ist zur Fortsetzung der Überprüfung im
mündlichen Teil zugelassen. Bei den Übrigen wird die
Überprüfung abgebrochen, weil angenommen werden muss, dass
die Ausübung der Heilkunde durch sie eine Gefahr für
dieVolksgesundheit bedeuten würde. Das Gesundheitsamt teilt dies
de rKreisverwaltungsbehörde mit. Das gleiche gilt, wenn (bei der
antragstellenden Person) während der schriftlichen
Überprüfung Täuschungsversuche oder sonstige
Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind. Die
mündliche Überprüfung dauert pro Person mindestens 30
und höchstens 45 Minuten.Die mündliche Überprüfung
kann in Gruppen mit bis zu vier Personen durchgeführ twerden. Die
mündliche Überprüfung wird unter Vorsitz eines Arztes
des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr sollen zwei
Angehörige des Heilpraktikerberufes aus dem jeweiligen
Überprüfungsbezirk als Beisitzende gutachterlich mitwirken.
Im mündlichen Teil der Überprüfung sind die gestellten
Fragen in freier Form zubeantworten. Bei der Gestaltung des
mündlichen Teils der Überprüfung soll
berücksichtigt werden, auf welchem Gebiet oder auf welchen
Gebieten der Heilkunde die antragstellende Person tätig sein will
.Über die mündliche Überprüfung ist eine
Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der
Überprüfung, die Stellungnahme der gutachtlichmitwirkenden
Beisitzenden und gegebenenfalls vorkommende
Unregelmäßigkeiten hervorgehen.Aufgrund des Ergebnisses der
mündlichen Überprüfung entscheidet das vorsitzende
Mitglied nach Anhörung der gutachtlich mitwirkenden Beisitzenden,
ob bei der antragstellenden Person Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass die Ausübung derHeilkunde durch sie eine Gefahr für die
Volksgesundheit bedeuten würde. Das vorsitzende Mitglied
unterrichtet die antragstellende Person über das Ergebnis der
Überprüfung und teilt die getroffene Entscheidung mit dem
Ergebnis der schriftlichen Überprüfung samt einer
gutachtlichen Stellungsnahme dem Landratsamt mit.
Konzentrieren Sie sich in Ihrer Ausbildung daher besser auf prüfungsrelevante
Themen und verschaffen sich selbst einen Eindruck:
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