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Heilpraktikerprüfung
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Die Heilpraktikerprüfung

Inhalt der Überprüfung:

-Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde

-Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker

-Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie

-Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten

-Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände

-Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)

-Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation

-Deutung grundlegender Laborwerte 

Durchführung der Überprüfung:

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Vor Beginn eines jeden Überprüfungsteils haben sich die Antragstellenden durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden den Antragstellenden vom Gesundheitsamt 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren zur Beantwortung gestellt. Die Bewertung obliegt einem Arzt des Gesundheitsamtes. Die Fragen sind klar und verständlich zu formulieren und auf den Bereich der unerlässlichen Kenntnisse zu beschränken. Für die Beantwortung einer Frage nach dem Antwort-Wahl-Verfahren stehen zwei Minuten zur Verfügung. Wer mindesten 45 Fragen zutreffend beantwortet hat, ist zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen. Bei den Übrigen wird die Überprüfung abgebrochen, weil angenommen werden muss, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie eine Gefahr für dieVolksgesundheit bedeuten würde. Das Gesundheitsamt teilt dies de rKreisverwaltungsbehörde mit. Das gleiche gilt, wenn (bei der antragstellenden Person) während der schriftlichen Überprüfung Täuschungsversuche oder sonstige Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind. Die mündliche Überprüfung dauert pro Person mindestens 30 und höchstens 45 Minuten.Die mündliche Überprüfung kann in Gruppen mit bis zu vier Personen durchgeführ twerden. Die mündliche Überprüfung wird unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes durchgeführt. An ihr sollen zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes aus dem jeweiligen Überprüfungsbezirk als Beisitzende gutachterlich mitwirken. Im mündlichen Teil der Überprüfung sind die gestellten Fragen in freier Form zubeantworten. Bei der Gestaltung des mündlichen Teils der Überprüfung soll berücksichtigt werden, auf welchem Gebiet oder auf welchen Gebieten der Heilkunde die antragstellende Person tätig sein will .Über die mündliche Überprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Überprüfung, die Stellungnahme der gutachtlichmitwirkenden Beisitzenden und gegebenenfalls vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.Aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Überprüfung entscheidet das vorsitzende Mitglied nach Anhörung der gutachtlich mitwirkenden Beisitzenden, ob bei der antragstellenden Person Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ausübung derHeilkunde durch sie eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Das vorsitzende Mitglied unterrichtet die antragstellende Person über das Ergebnis der Überprüfung und teilt die getroffene Entscheidung mit dem Ergebnis der schriftlichen Überprüfung samt einer gutachtlichen Stellungsnahme dem Landratsamt mit.

 

 Konzentrieren Sie sich in Ihrer Ausbildung daher besser auf prüfungsrelevante Themen und verschaffen sich selbst einen Eindruck:

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- Tipps zur Wahl der richtigen Heilpraktikerausbildung

- Tipps zum Prüfungstag