Heilpraktikerprüfung

 

Inhalt der Überprüfung:

Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der nichtärztlichen

Ausübung der Heilkunde

Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der

Heilpraktiker

Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und

Pathophysiologie

Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung

von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der

Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten,

der bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten

Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände

Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung

(Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)

Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation

Deutung grundlegender Laborwerte

 

Durchführung der Überprüfung

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Vor

Beginn eines jeden Überprüfungsteil haben sich die Antragstellenden durch einen

gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Der schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt.

Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden den Antragstellenden vom

Gesundheitsamt 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren zur Beantwortung gestellt.

Die Bewertung obliegt einem Arzt des Gesundheitsamtes.

Die Fragen sind klar und verständlich zu formulieren und auf den Bereich der

unerlässlichen Kenntnisse zu beschränken. Für die Beantwortung einer Frage nach

dem Antwort-Wahl-Verfahren stehen zwei Minuten zur Verfügung.

Wer mindesten 45 Fragen zutreffend beantwortet hat, ist zur Fortsetzung der

Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen.

Bei den Übrigen wird die Überprüfung abgebrochen, weil angenommen werden

muss, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie eine Gefahr für die

Volksgesundheit bedeuten würde. Das Gesundheitsamt teilt dies der

Kreisverwaltungsbehörde mit. Das gleiche gilt, wenn (bei der antragstellenden

Person) während der schriftlichen Überprüfung Täuschungsversuche oder sonstige

Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind.

Die mündliche Überprüfung dauert pro Person mindestens 30 und höchstens 45

Minuten.

Die mündliche Überprüfung kann in Gruppen mit bis zu vier Personen durchgeführt

werden.

Die mündliche Überprüfung wird unter Vorsitz eines Arztes des Gesundheitsamtes

durchgeführt. An ihr sollen zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes aus dem

jeweiligen Überprüfungsbezirk als Beisitzende gutachtlich mitwirken.

Im mündlichen Teil der Überprüfung sind die gestellten Fragen in freier Form zu

beantworten. Der antragstellenden Person soll auch eine praktische Aufgabe gestellt

werden, die sie in Anwesenheit aller Mitglieder des Überprüfungsgremiums zu

erledigen hat. Bei der Gestaltung des mündlichen Teils der Überprüfung soll

berücksichtigt werden, auf welchem Gebiet oder auf welchen Gebieten der Heilkunde

die antragstellende Person tätig sein will.

Über die mündliche Überprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand,

Ablauf und Ergebnis der Überprüfung, die Stellungnahme der gutachtlich

mitwirkenden Beisitzenden und gegebenenfalls vorkommende Unregelmäßigkeiten

hervorgehen.

Aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Überprüfung entscheidet das vorsitzende

Mitglied nach Anhörung der gutachtlich mitwirkenden Beisitzenden, ob bei der

antragstellenden Person Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ausübung der

Heilkunde durch sie eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Das

vorsitzende Mitglied unterrichtet die antragstellende Person über das Ergebnis der

Überprüfung und teilt die getroffene Entscheidung mit dem Ergebnis der schriftlichen

Überprüfung samt einer gutachtlichen Stellungsnahme dem Landratsamt mit.