Die
Arbeit als Heilpraktiker
Das
Interesse am Beruf des/der Heilpraktikers/in ist in den letzten
Jahren sehr gestiegen.
Ein
Grund sind die vielen Therapien**, die demjenigen, der die Heilerlaubnis
besitzt, zur Verfügung stehen.
Wenn
Sie im Besitz der Heilerlaubnis sind, dürfen Sie Verfahren anwenden,
für die Ärzte im Regelfall eine mehrjährige Zusatzausbildung benötigen.
Theoretisch
wäre es denkbar, daß Sie z.B. eine Zyste oder Gallenblase
operieren. (Wenn Sie z.B. ein Chirurg aus dem Ausland sind und hier
keine Zulassung als Arzt haben, aber dafür die Heilpraktikerprüfung
hier bestanden haben oder sich die Kenntnisse und Fähigkeiten
hierzu anderweitig angeeignet haben.)
Wie Sie an dem eben genannten Beispiel festgestellt haben, erteilt
die Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz sehr weitreichende
Befugnisse.
Deswegen
sollten Sie bei Ihrer Heiltätigkeit mit größter Sorgfalt vorgehen
und nur die Fälle behandeln, die Sie im Rahmen Ihrer erworbenen Kenntnisse
und Fähigkeiten behandeln können.
In
den meisten Fällen werden Sie die akuten und insbesondere die
lebensbedrohlich erkrankten Patienten an einen Arzt überweisen.
Das betrifft auch Erkrankungen, die durch Antibiotika oder andere
rezeptpflichtige Medikamente behandelt werden müssen. (Heilpraktiker
dürfen keine rezeptpflichtigen Medikamente verschreiben!).
Diese
Patienten dürfen Sie aber begleitend zur Therapie des Arztes
mit rezeptfreien Präparaten bzw. Therapien (Naturheilmittel)
behandeln.
Deswegen
werden Sie in den meisten Fällen Patienten mit chronischen oder
unbestimmten Leiden behandeln.
In
der mündlichen Heilpraktikerprüfung, werden sie möglicherweise gefragt,
was sie für eine Therapie ausüben wollen, wenn Sie die Heilerlaubnis
erhalten.
Da
die Durchfallquoten bei der Heilpraktikerprüfung relativ hoch sind
(s. a. ->Gesetz), empfehlen wir Ihnen,
sich zunächst voll auf die Prüfung ohne Beiwerk zu konzentrieren und
sich im naturheilkundlichen Bereich lediglich therapeutische Grundlagen
anzueignen. In der mündlichen Prüfung können Sie dann sagen,
dass Sie einen Grundkurs in Ihrem Gebiet absolviert haben, aber für
die Zulassung zu einer weiterführenden Ausbildung in dem gewünschten
Gebiet die Heilerlaubnis benötigen.
Auch
setzten bereits viele Ausbildungsinstitute* für die Zulassung
zu ihren Kursen die Heilerlaubnis voraus, weil die meisten Naturheilverfahren
durch Anwendung erlernt und gefestigt werden.
*)Insbesondere, wenn es sich dabei um manuelle
Therapien oder angewandte Naturheilkunde handelt, sollte das jedes
seriöse Institut tun.
**)(z.B.
Akkupunktur, Atemtherapie, Ausleitungsverfahren, Ayurvedmedizin,
Bachblütentherapie, Bioresonanztherapie, Chiropraktik, Colon-Hydro-Therapie,
Eichotherm, Eigenblut, Elektroakkupunktur, Enzymtherapie, Ernährungstherapie,
Farbakkupunktur, Hildegard Medizin, Homöopathie, Hypnose, Induktionstherapie,
Injektionstherapie, Kneipp, Krankengymnastik, Lasertherapie, Lichtduschen,
Magnetfeldtherapie, Massage, Neuraltherapie, Psychotherapie,
Traditionelle Chinesische Medizin, Ultraschalltherapie und viele
mehr.)
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